Frankenburger Schulgelände ist jetzt Begegnungszone
Frankenburger Schulgelände ist jetzt Begegnungszone
Begegnungszone zur Verkehrsberuhigung
In Frankenburg wurde mit einem Gemeinderatsbeschluss das Gelände zwischen Neuer Mittelschule, Volksschule und Altenheim zur Begegnungszone. Eltern und Lehrer wünschten sich gleichermaßen dieses verkehrsberuhigte Schulareal, in welchem auch der motorisierte Verkehr nur mehr mit maximal 20 kmh unterwegs sein darf.
Frankenburg nutzt damit die seit einem Jahr mögliche Form der Verkehrsberuhigung auf öffentlichen Flächen bei der alle Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Fußgänger dürfen auch die Fahrbahn benutzen.
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist ebenfalls gestattet. Es gelten die allgemeinen Vorrangregeln - also etwa "Rechts vor Links" sofern nicht anders beschildert. Parken ist nur an eigens markierten Flächen erlaubt.
Wohnstraße Altersheim bleibt bestehen
Die Wohnstraße beim Altersheim bleibt unverändert bestehen. Mit dem Auto darf man in Wohnstraßen nur zum Zu- und Abfahren in Schrittgeschwindigkeit einfahren, durchfahren ist verboten.
Fußgängerzone | Wohnstraße | Begegnungszone | |
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Beispiel in Frankenburg | N/A | Altenheim-Zufahrt |
Schulgelände |
Radfahren | Nur wenn beschildert | Auch in Einbahnen in beiden Richtungen erlaubt Nebeneinander fahren erlaubt |
Nebeneinanderfahren erlaubt |
KFZ-Verkehr | Nur Ausnahmen wie beschildert |
Durchfahrt verboten Zufahrt zu Garagen, Parkplätzen etc. erlaubt |
Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden |
Höchstgeschwindigkeit | 5 km/h | 20 km/h (30 km/h per Verordnung möglich) |
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Parken | Nur Ausnahmen (etwa Liefertätigkeit) |
Nur an gegkennzeichneten Parkplätzen | |
Fußgänger | Dürfen sich auf der Fahrbahn aufhalten jedoch den übrigen Verkehr nicht mutwillig behindern. |
Marktgemeinde Frankenburg und Frankenburg.com.